Erklärung zur barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Wir setzen uns dafür ein, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz in der gültigen Fassung zur Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) RL 2019/882 über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für sonnblick-pitztal.net.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen

Unsere Website bietet eine Vielzahl an Funktionen und Services, um Ihren Aufenthalt und Ihre Planung so angenehm wie möglich zu gestalten.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Buchung von Zimmern und Zusatzleistungen mittels Online-Buchungstool
  • Anfrage von Zimmern, Pauschalangeboten oder Gutscheinen mittels Anfrageformular auf der Website
  • Bereitstellung von Informationen zu Hoteldienstleistungen, Ausstattungen, Freizeitaktivitäten und aktuellen Events 
  • Kundenservice und individuelle Beratung über Kontaktformulare oder angegebene Kommunikationskanäle

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die verschiedenen Dienstleistungen erfolgen über ein auf unserer Website integriertes Buchungs-Tool.

Dazu sind folgende Schritte notwendig:

  • Auswahl des gewünschten Zimmers und des Zeitraums
  • Eingabe der persönlichen Daten und eventueller Sonderwünsche
  • Auswahl der Zahlungsoption
  • Bestätigung der Buchung
  • Erhalt der Buchungsbestätigung per E-Mail oder auf Wunsch in einer anderen barrierefreien Version

Alternativ können Buchungen, Käufe oder Anfragen auch telefonisch oder schriftlich erfolgen. Weitere rechtliche Informationen finden Sie in unserem Impressum.

Informationen zum Anbieter

Hotel SONNBLICK ****
Wilfried RAINER
eingetragenes Unternehmen

Plangeross 45
A-6481 St. Leonhard im Pitztal
Tirol | Österreich

Tel.: +43 (0) 5413 – 86204
Fax: +43 (0) 5413 – 86204 – 61
E-Mail: hotel@sonnblick-pitztal.at

Anforderungen, Stand der Vereinbarkeit und Umsetzung

Die Website erfüllt die Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) teilweise. Dabei wurden unter anderem folgende Normen und Richtlinien berücksichtigt:

  • Harmonisierte Europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Version 2.2, Stufen A und AA

Wir setzen laufend Maßnahmen um, um die Barrierefreiheit und das Nutzungserlebnis unserer Website weiter zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:

  • Ein Menü mit Bedienungshilfen (Widget) wurde integriert, das zusätzliche Einstellungen zur Barrierefreiheit ermöglicht.
  • Bei jeder zukünftigen Weiterentwicklung der Website (z. B. neue Inhalte, Funktionen) wird Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir sind uns bewusst, dass einige Inhalte auf unserer Website derzeit nicht vollständig barrierefrei sind. Hier erläutern wir die Gründe dafür und wie wir die Zugänglichkeit kontinuierlich verbessern:

Inhalte, die wir aktiv anpassen

Wir überprüfen unsere Inhalte regelmäßig auf Barrierefreiheit und arbeiten stetig daran, diese zu verbessern. Unser Ziel ist es, alle Anforderungen so weit wie möglich zu erfüllen und Anpassungen schnell umzusetzen, um Ihnen eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.

Inhalte mit unverhältnismäßigem Aufwand

  • Ältere Video- und Audioinhalte (vor dem 28. Juni 2025): Die nachträgliche Anpassung dieser älteren Medien würde einen unverhältnismäßig hohen organisatorischen und finanziellen Aufwand bedeuten.
  • Buchungsprozess (Drittanbieter-Widget): Einige interaktive Elemente im Buchungsprozess sind aufgrund eines externen Widgets, auf das wir keinen direkten Einfluss haben, noch nicht vollständig barrierefrei. Ein sofortiger Austausch wäre hier ebenfalls eine unverhältnismäßige Belastung.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Buchung haben, kontaktieren Sie uns bitte jederzeit! Unsere Mitarbeiter:innen helfen Ihnen gerne weiter und übernehmen auf Wunsch die Buchung für Sie.

 

Inhalte außerhalb der gesetzlichen Anforderungen

  • Ältere Dokumente und Inhalte (vor dem 28. Juni 2025): Einige ältere Dokumente und Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, sind nach dem Barrierefreiheitsgesetz von der Anpassung ausgenommen. Eine umfassende Änderung dieser Inhalte ist derzeit nicht geplant.
  • Inhalte von Drittanbietern: Für Inhalte, die von externen Anbietern stammen und von uns weder entwickelt noch finanziert oder kontrolliert werden, können wir keine Aussagen zur Barrierefreiheit treffen. Diese sind ebenfalls vom Barrierefreiheitsgesetz ausgenommen.

Bedienungshilfen für eine optimierte Nutzung

Wir möchten, dass Sie unsere Website optimal nutzen können. Deshalb bieten wir Ihnen Bedienungshilfen an, mit denen Sie die Darstellung und Bedienung der Seite an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Sie finden diese Funktionen bequem im rechten Bereich Ihres Browserfensters. Um die bestmögliche Anpassung zu erreichen, können Sie auch mehrere Funktionen gleichzeitig nutzen. So können Sie die Einstellungen nach Bedarf kombinieren und eine noch bessere Nutzererfahrung schaffen.

Im Bedienungshilfen-Menü stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Graustufen: Stellt die Website in Schwarz-Weiß dar, um die Konzentration auf den Inhalt zu erleichtern.
  • Hoher Kontrast: Erhöht die Farbkontraste, um die Lesbarkeit zu verbessern.
  • Schrift vergrößern: Erhöht die Schriftgröße, um die Lesbarkeit zu erleichtern. 

Feedback und Kontakt

Diese Erklärung wurde am 24. Juli 2025 verfasst. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem BaFG erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.2. Wir arbeiten laufend daran, unsere Website noch zugänglicher zu machen. Wenn Sie auf Barrieren stoßen, die Sie bei der Nutzung behindern, melden Sie sich bitte bei uns:

E-Mail: hotel@sonnblick-pitztal.at

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und nennen Sie die betroffene Seite (Link). Wir prüfen Ihr Anliegen gerne und melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit der Antwort aus den oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sind, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Beschwerdestelle wenden. Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice).

Sollte Ihre Beschwerde begründet sein, wird die zuständige Behörde entsprechende Maßnahmen vorschlagen, um die festgestellten Mängel zu beheben.

Die Kontaktmöglichkeiten werden in dieser Erklärung ergänzt, sobald die zuständige Stelle eingerichtet ist und die Kontakte verfügbar sind.

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