AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte beachtet folgende Buchungs- und Geschäftsbedingungen im Hotel Sonnblick.

  • Die Preise verstehen sich pro Person und Nacht (ab 16 Jahren) inklusive der Sonnblick Verwöhn Leistungen zzgl. Ortstaxe pro Person und Nacht.
    Vom 01. November bis 30. April liegt die Ortstaxe bei € 3,00
    Vom 01. Mai bis 31. Oktober liegt die Ortstaxe bei € 2,00
  • Verschiedene Angebotspreise können nicht akkumuliert werden.
  • Wir bitten um Verständnis, dass wir bei einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise den vollen Zimmerpreis in Rechnung stellen.
  • Mit Erscheinen der aktuellen Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preise ihre Gültigkeit.
  • Änderungen im Preis, Angebot und Programm behalten wir uns zu jeder Zeit vor.
  • Eure Buchung ist erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurde und wir eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrages innerhalb der nächsten 14 Tagen erhalten haben.

    Bankverbindung für Anzahlung:
    IBAN: AT09 3635 3000 0021 3090
    BIC (SWIFT): RZTIAT22353
    Raiffeisenbank Pitztal


Es gelten die österreichischen Hotelvertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH) in der aktuellsten Fassung. Gerichtsstand ist Imst

Stornorichtlinien

  • bis 6 Wochen (42 Tage) vor Anreise kostenlos
  • 6 – 4 Wochen (41-28 Tage) vor Anreise 40 %
  • 4 – 1 Woche (27-7 Tage) vor Anreise 70 %
  • letzte Woche (6-1 Tag/e) vor Anreise 90 %
  • bei kurzfristiger Stornierung, Nicht-Anreise oder vorzeitiger Abreise werden 100% des Buchungswertes in Rechnung gestellt.

Reiserücktrittsversicherung

Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfehlen wir unseren Gästen den Abschluss unserer Reiserücktrittsversicherung HOTELSTORNO PLUS.
Die Reiserücktrittsversicherung HotelStornoPlus übernimmt in folgenden Fällen eine Deckung – Stornodeckung auch bei COVID-19-Erkrankung.

  • weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken.
  • weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist.
  • weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen.
  • weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist.
  • weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen.

(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.

Alle aktuellen Richtlinien sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.europaeische.at/service/reisemagazin/artikel/information-zum-neuartigen-coronavirus-covid-19-und-zur-stornoversicherung/

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